KEINE VORSATZANFECHTUNG BEI PFÄNDUNGSGESCHÜTZTER VERTRAGSUMWANDLUNG
April 1, 2025
KEINE VORSATZANFECHTUNG BEI PFÄNDUNGSGESCHÜTZTER VERTRAGSUMWANDLUNG
Mit der Frage, ob die Umwandlung einer Lebensversicherung in einen pfändungsgeschützten Altersvorsorgevertrag nach § 167 VVG einer Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO unterliegt, hat sich das OLG Stuttgart beschäftigt und entschied mit Urteil vom 14.08.2024 (Az. 3 U 11/23) dagegen.
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