CORONA-INFEKTION IST KRANKHEIT – ARBEITGEBER MÜSSEN ENTGELTFORTZAHLUNG FÜR QUARANTÄNEZEITRÄUME LEISTEN
April 24, 2024
CORONA-INFEKTION IST KRANKHEIT – ARBEITGEBER MÜSSEN ENTGELTFORTZAHLUNG FÜR QUARANTÄNEZEITRÄUME LEISTEN
Das BAG hat entschieden, dass eine Corona-Infektion auch bei symptomlosen Verlauf eine Krankheit i.S.d. Entgeltfortzahlungsgesetz darstellt und der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen verpflichtet sein kann, dem Mitarbeiter den Verdienstausfall zu bezahlen; ein Anspruch nach dem Infektionsschutzgesetz entfällt. Drohen für Arbeitgeber nun Rückforderungen?
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