VORSICHT BEI SOG. „LENKENDER AUSSCHLAGUNG“ EINER ERBSCHAFT
Januar 6, 2024
VORSICHT BEI SOG. „LENKENDER AUSSCHLAGUNG“ EINER ERBSCHAFT
Die Ausschlagung einer Erbschaft erfolgt häufig wegen Überschuldung des Nachlasses. Motiv einer Ausschlagung ist aber zuweilen auch, dass der/die Erbe/in den Nachlass einer anderen Person zukommen lassen möchte, den Nachlass also zugunsten einer anderen Person „lenkt“. Der BGH hat nun eine lang umstrittene Frage im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen „lenkenden Ausschlagung“ geklärt.
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