
Jeder Erblasser kann in seinem Testament bestimmen, dass ein Testamentsvollstrecker seinen Nachlass regelt. Ein Testamentsvollstrecker handelt unabhängig und objektiv, was bedeutet, dass er keine persönlichen Interessen verfolgt und alle Entscheidungen im Sinne des Erblassers trifft.
Je nach individueller Situation des Erblassers, können ganz allgemein folgende Vorteile einer Testamentsvollstreckung genannt werden:
- Sicherstellung der Erfüllung des letzten Willens
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten
- Schutz von Minderjährigen oder unmündigen Erben
- Entlastung der Erben/Verwaltung von Unternehmen
- Steuerliche Optimierung
- Langfristige Verwaltung/Stiftungsgründungen
- Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
Ein Testamentsvollstrecker stellt sicher, dass die Wünsche des Erblassers genauso umgesetzt werden, wie sie im Testament festgelegt sind. Dies kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn komplexe Vermögenswerte oder spezifische Verteilungsanweisungen vorliegen.
Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers können familiäre Konflikte und Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden. Der Testamentsvollstrecker handelt unparteiisch und im Interesse des Erblassers.
Ein Testamentsvollstrecker kann die Interessen von Minderjährigen oder Personen, die nicht in der Lage sind, ihre eigenen finanziellen Angelegenheiten zu verwalten, schützen und sicherstellen, dass ihr Erbe richtig verwaltet wird.
Die Erben werden von den administrativen und rechtlichen Aufgaben entlastet, die mit der Abwicklung eines Nachlasses verbunden sind. Dies kann insbesondere bei größeren oder komplexen Vermögenswerten, insbesondere auch laufenden Geschäftsbetrieben, eine erhebliche Erleichterung darstellen.
Ein Testamentsvollstrecker kann helfen, steuerliche Vorteile zu nutzen und die Erbschaftssteuerlast zu minimieren. Dies erfordert oft spezifisches Fachwissen, das ein Testamentsvollstrecker mitbringt.
In Fällen, in denen der Nachlass über einen längeren Zeitraum verwaltet werden muss (z.B. bei Stiftungen oder langfristigen Vermögensanlagen), kann ein Testamentsvollstrecker sicherstellen, dass die Vermögenswerte sorgfältig und im Sinne des Erblassers verwaltet werden.
Ein Testamentsvollstrecker kann flexibel auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren und notwendige Anpassungen vornehmen, um den letzten Willen des Erblassers bestmöglich umzusetzen.
Ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten mit Hilfe eines Testamentsvollstreckers möglich sind, ist immer eine Frage des Einzelfalls und sollte stets sorgfältig geprüft werden.
Zum Autor:
Dr. Carsten M. Wirth ist Partner der MÖNIG Wirtschaftskanzlei. Er ist u.a. als zertifizierter Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Treuhänder tätig.