RECHTLICHER QUICKCHECK FÜR UNTERNEHMER/-INNEN
April 10, 2024
RECHTLICHER QUICKCHECK FÜR UNTERNEHMER/-INNEN

Unser rechtlicher Quickcheck dient Unternehmerinnen und Unternehmern zur schnellen Überprüfung von aktuellen juristischen Handlungserfordernissen. Natürlich stehen wir bei allen Themen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.

Haben Sie mehr als 49 Beschäftigte? Dann sind Sie verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße einzurichten.
Sind Sie Anbieter digitaler Vermittlungsdienste (Online-Suchmaschinen sowie Hosting-Dienste, darunter auch Online-Plattformen, Online-Marktplätze)? Dann sollten Sie dafür Sorge tragen, dass Sie besonderen Sorgfaltspflichten nach dem Digital Services Act einhalten.
Sie bieten Immobilien, Fahrzeuge, Dienstleistungen oder Waren über Internet-Plattformen an? Dann muss Ihnen bewusst sein, dass diese Plattformen Ihre Umsätze, die Sie über diese Plattformen tätigen, an den Fiskus melden müssen.
Sind Sie Immobilienmakler, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler oder Güterhändler? Dann müssen Sie sich im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren, damit Sie rechtzeitig Geschäfte nach dem Geldwäschegesetz melden können.
Sie sind eine AG, GmbH oder GmbH & Co KG in der Krise? Dann muss Ihnen bewusst sein, dass es seit dem 01.01.2024 keine gesetzlichen Lockerungen mehr gibt. Es gilt die unverzügliche Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Sie führen Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)? Dann sollten Sie Ihre Verträge ggfs. auf Ergänzungs- und Änderungsbedarfe im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts prüfen lassen. Ab sofort ist auch die Eintragung in einem Gesellschaftsregister möglich und in bestimmten Fällen sogar notwendig.
Sie importieren Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse in die EU? Ab dem 30.12.2024 ist dies nur noch unter bestimmen Bedingungen möglich. Beispielsweise müssen die Rohstoffe „entwaldungsfrei“ hergestellt worden sein; zudem ist eine Sorgfaltspflichtenerklärung erforderlich.

Zum Autor:
Rechtsanwalt und Betriebswirt (VWA) Simon Slobbe berät KMU in Fragen des Gesellschaftsrechts und unterstützt Unternehmen in der außergerichtlichen Sanierung sowie in der Restrukturierung im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Regelinsolvenzverfahren.