Juli 24, 2026
KEIN ERBE TROTZ BESTEHENDER EHE? DER BGH SORGT FÜR KLARHEIT
Tatsächlich gehen viele Menschen davon aus, dass das gesetzliche Erbrecht automatisch bestehen bleibt, solange die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist. Doch so einfach ist es nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem nun entschieden, dass ein Ehegatte trotz formal bestehender Ehe vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen sein kann (Beschluss vom 13.05.2026 – IV ZB 7/25).