DEADLINE 30.06.2022: EINTRAGUNG INS TRANSPARENZREGISTER SCHON ERFOLGT?!
Juni 12, 2022
DEADLINE 30.06.2022: EINTRAGUNG INS TRANSPARENZREGISTER SCHON ERFOLGT?!

Seit dem 01.10.2017 gibt es in Deutschland das elektronisch geführte Transparenzregister. Dieses Register soll der Bekämpfung von Geldwäsche dienen. Nach § 20 Geldwäschegesetz sind grundsätzlich alle inländischen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften verpflichtet, dem Transparenzregister ihre sog. „wirtschaftlich Berechtigten“ mitzuteilen. „Wirtschaftlich Berechtigte“ sind diejenigen natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.

Da sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten in der Mehrzahl der Fälle bereits aus anderen Registern ergeben haben (sog. „Mitteilungsfiktion“), bestand für viele Gesellschaften bislang kein Handlungsbedarf. Die Mitteilungsfiktion hat der Gesetzgeber jedoch zum 01.08.2021 gestrichen; das Transparenzregister ist zum „Vollregister“ geworden.

Für die Erfüllung der Mitteilungspflicht hat der Gesetzgeber abhängig von der jeweiligen Rechtsform (AG, GmbH, Genossenschaft etc.) Übergangsfristen festgesetzt. Die Mitteilung muss erfolgen:

  • bis zum 31.03.2022, sofern es sich um eine Aktiengesellschaft, SE oder Kommanditgesellschaft auf Aktien handelt,
  • bis zum 30.06.2022, sofern es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Genossenschaft, eine Europäische Genossenschaft oder eine Partnerschaft handelt und
  • in allen anderen Fällen bis spätestens zum 31.12.2022 (z.B. GmbH & Co. KG).

Wird die Mitteilungspflicht verletzt, kann ein Bußgeld von bis zu 150.000,00 € bei vorsätzlicher Begehung, im Übrigen von bis zu 100.000,00 € verhängt werden. Dies gilt jedoch erst ein Jahr nach dem o.g. Stichtag.

Zu bedenken ist auch, dass bestandskräftige Bußgeldbescheide auf der Internetseite des für die Bußgeldverfahren zuständigen Bundesverwaltungsamts für jedermann einsehbar veröffentlicht werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung, wer wirtschaftlich Berechtigter Ihrer Gesellschaft ist, sowie bei der anschließenden Eintragung in das Transparenzregister. Melden Sie sich unter olbrich@moenig-wirtschaftskanzlei.de oder rufen Sie uns an.