April 10, 2024
RECHTLICHER QUICKCHECK FÜR UNTERNEHMER/-INNEN
Unser rechtlicher Quickcheck dient Unternehmerinnen und Unternehmern zur schnellen Überprüfung von aktuellen juristischen Handlungserfordernissen. Natürlich stehen wir bei allen Themen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.
| Haben Sie mehr als 49 Beschäftigte? | Dann sind Sie verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße einzurichten. |
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| Sind Sie Anbieter digitaler Vermittlungsdienste (Online-Suchmaschinen sowie Hosting-Dienste, darunter auch Online-Plattformen, Online-Marktplätze)? | Dann sollten Sie dafür Sorge tragen, dass Sie besonderen Sorgfaltspflichten nach dem Digital Services Act einhalten. |
| Sie bieten Immobilien, Fahrzeuge, Dienstleistungen oder Waren über Internet-Plattformen an? | Dann muss Ihnen bewusst sein, dass diese Plattformen Ihre Umsätze, die Sie über diese Plattformen tätigen, an den Fiskus melden müssen. |
| Sind Sie Immobilienmakler, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler oder Güterhändler? | Dann müssen Sie sich im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren, damit Sie rechtzeitig Geschäfte nach dem Geldwäschegesetz melden können. |
| Sie sind eine AG, GmbH oder GmbH & Co KG in der Krise? | Dann muss Ihnen bewusst sein, dass es seit dem 01.01.2024 keine gesetzlichen Lockerungen mehr gibt. Es gilt die unverzügliche Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. |
| Sie führen Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)? | Dann sollten Sie Ihre Verträge ggfs. auf Ergänzungs- und Änderungsbedarfe im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts prüfen lassen. Ab sofort ist auch die Eintragung in einem Gesellschaftsregister möglich und in bestimmten Fällen sogar notwendig. |
| Sie importieren Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse in die EU? | Ab dem 30.12.2024 ist dies nur noch unter bestimmen Bedingungen möglich. Beispielsweise müssen die Rohstoffe „entwaldungsfrei“ hergestellt worden sein; zudem ist eine Sorgfaltspflichtenerklärung erforderlich. |
Zum Autor:
Rechtsanwalt und Betriebswirt (VWA) Simon Slobbe berät KMU in Fragen des Gesellschaftsrechts und unterstützt Unternehmen in der außergerichtlichen Sanierung sowie in der Restrukturierung im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Regelinsolvenzverfahren.