PRIVATE DIENSTWAGENNUTZUNG BEI KÜNDIGUNG – WAS ARBEITGEBER BEACHTEN MÜSSEN
August 22, 2025
PRIVATE DIENSTWAGENNUTZUNG BEI KÜNDIGUNG – WAS ARBEITGEBER BEACHTEN MÜSSEN

1. Den Deutschen liebstes Kind – das Auto
In vielen Arbeitsverträgen wird Arbeitnehmern ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen. Kommt es zur Kündigung, stellt sich für Arbeitgeber häufig die Frage: Muss das Fahrzeug bis zum Ende der Kündigungsfrist überlassen werden oder darf es sofort zurückgefordert werden?

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 12. Februar 2025 – 5 AZR 171/24) ist dies nun entschieden: Ist die private Nutzung vertraglich zugesichert, gehört sie zum Arbeitsentgelt. Wird der Wagen ohne wirksame Widerrufsmöglichkeit vorzeitig entzogen, steht dem Arbeitnehmer eine Ausgleichszahlung zu. Damit wird das Ziel, Kosten zu sparen, meist verfehlt – im Gegenteil: Arbeitgeber laufen Gefahr, doppelt zu zahlen, nämlich für den Entzug und zusätzlich für Ersatzleistungen.es nun, wenn das eigenen Unternehmen von der Krise betroffen ist?

2. Auswirkungen der Entscheidung
Was bedeutet diese Entscheidung nun für den Arbeitgeber?

• Solange das Arbeitsverhältnis besteht, gilt auch die Verpflichtung zur Überlassung des Dienstwagens, wenn dieser privat zugesagt wurde.
• Eine vorzeitige Rückforderung ohne vereinbarte Widerrufsklausel lohnt sich in der Regel nicht, da sie Wertersatzpflichten auslösen kann.
• Arbeitgeber sollten daher schon beim Vertragsabschluss klare Regelungen vorsehen, wann ein Fahrzeug zurückzugeben ist, d.h. wann die Privatnutzung widerrufen werden kann.
• Fallgruppen für eine Widerrufsregelung können bei Freistellung oder während der Kündigungsfrist vorliegen.
• Ein Widerrufsrecht kann arbeitsvertraglich vereinbart werden, die Klausel muss allerdings billigem Ermessen entsprechen.
• Ein Widerruf bei ordentlicher Kündigung kann während des laufenden Monats aufgrund der Steuerlast für dem Arbeitnehmer billigem Ermessen nicht entsprechen.

3. Verträge auf Wirksamkeit des Entzugs der privaten Dienstwagennutzung überprüfen
Prüfen Sie im Kündigungsfall zunächst die vertraglichen Vereinbarungen. Ist der Dienstwagen ausdrücklich auch privat zugesagt, ohne das eine wirksame Widerrufsregelung vereinbart wurde, ist es kostenoptimal, ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu überlassen. Fehlt eine klare Regelung, lohnt es sich, künftige Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten, um unnötige Kosten zu vermeiden und einen Widerruf wirksam zu ermöglichen.

Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Arbeitsverträge auch im Streitfall Bestand haben? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie praxisnah und rechtssicher bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und begleiten Sie im Kündigungsfall, damit Sie als Arbeitgeber das kostenoptimale Ergebnis erzielen.

Zur Autorin:
Marion Gutheil ist Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Mediatorin. Sie leitet die Standorte in Düsseldorf, Hagen und Großwallstadt. Neben der Arbeit als Insolvenzverwalterin und Sachwalterin berät sie Unternehmen in der Eigenverwaltung und begleitet diese als Generalbevollmächtigte im Verfahren. Wirtschaftsrechtliche Themen rund um Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz sowie die juristische Beratung beim Erwerb von Krisenunternehmen gehören zu ihren Schwerpunkten.