GMBH-GRÜNDUNG AB DEM 01. AUGUST 2022 ONLINE MÖGLICH
Dezember 12, 2021
GMBH-GRÜNDUNG AB DEM 01. AUGUST 2022 ONLINE MÖGLICH

Ab dem 01. August 2022 können GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) online gegründet werden, wenn es sich um reine Bargründungen handelt. Diese Vereinfachung im Gründungsverfahren bringt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) mit sich.

Mit dem am 13. August 2021 im Bundesgesetzblatt I (S. 3338) verkündeten DiRUG hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Digitalisierungsrichtlinie (EU) 2019/1151 in deutsches Recht umgesetzt. Richtlinie und Gesetz sollen den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren zur Gründung von Gesellschaften und zur Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend vereinfachen. Die Digitalisierung der Verfahren soll dazu beitragen, Kosten und Zeit zu sparen.

Hierzu hat der deutsche Gesetzgeber insbesondere die Möglichkeit vorgesehen, dass ab dem 01. August 2022 GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) im Falle reiner Bargründungen online gegründet werden können; eine Beurkundung vor einem Notar unter persönlicher Anwesenheit der Beteiligten ist dann nicht mehr erforderlich. Die Bundesnotarkammer wird für die Beurkundung ein Online-Videokommunikationssystem entwickeln, über das u.a. die durch § 16c BeurkG n.F. vorgeschriebene zweistufige Identifizierung mittels elektronischem Identifizierungsmittel und elektronisch ausgelesenem amtlichen Lichtbild möglich sein wird. Durch die Online-Beurkundung wird dann eine elektronische Urkunde erzeugt.

Ebenso wird die Online-Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen für Handelsregisteranmeldungen von Kapitalgesellschaften, Einzelkaufleuten und bestimmten Zweigniederlassungen mittels Videokommunikation durch Notare möglich sein. Für Personenhandelsgesellschaften hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Online-Beglaubigung hingegen nicht vorgesehen.

Zur Autorin:
Julia Olbrich ist Notarin mit Amtssitz in Münster. Sie unterstützt Beteiligte bei notariellen Vorgängen u.a. im Gesellschaftsrecht.