Juni 20, 2021
EINSCHLIESSEN EINES ARBEITSKOLLEGEN IN DER TOILETTE RECHTFERTIGT FRISTLOSE KÜNDIGUNG

Ein alter Trick, um den Kollegen auf der Toilette einzuschließen, wurde einem Arbeitnehmer zum Verhängnis, so hat es zumindest das Arbeitsgericht Siegburg (Az. 5 Ca 1397/20) beschlossen.

Als ein Kollege des betreffenden Arbeitnehmers, mit dem dieser sich im ständigen Streit befand, auf der Toilette saß, hat der Arbeitnehmer ein Papierblatt unter der Toilettentür durchgeschoben und mit einem spitzen Gegenstand den Schlüssel aus dem Schloss gedrückt, sodass dieser auf das Blatt fiel. So konnte er den Schlüssel herausziehen und von der anderen Seite die Toilettentür abschließen.

Wie dieser Trick in einer solchen Situation heimlich funktionieren konnte, wird wohl ungeklärt bleiben. Fest steht jedoch, dass der Arbeitnehmer sich auch nicht veranlasst sah, den eingesperrten Kollegen wieder zu befreien, so dass dieser die Tür auftreten musste.

Der Arbeitgeber kündigte dem Arbeitnehmer sodann fristlos ohne Abmahnung. Das Arbeitsgericht Siegburg hat die fristlose Kündigung für wirksam erklärt.

Zum Autor:
Eric Coordes ist Partner der MÖNIG Wirtschaftskanzlei und u.a. Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät insbesondere Unternehmen, Geschäftsführer und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechtes.

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