- Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner
Am 1. Juli steigen die Renten und außerdem gilt nun in Ost- und Westdeutschland ein gleich hoher aktueller Rentenwert – ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen. Der Rentenwert beträgt nun einheitlich 37,60 Euro.
Am 1. Juli 2023 bekommen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Gleichzeitig wird der aktuelle Rentenwert Ost bereits in diesem Jahr auf 100 Prozent des Westwertes angeglichen. „Die steigenden Löhne und der starke Arbeitsmarkt in Deutschland machen diese Erhöhungen möglich“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Zahlen.
Ab dem 1. Juli 2024 sollte es somit einen einheitlichen Rentenwert geben. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wurde die Rentenangleichung Ost allerdings ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Damit beträgt ab 1. Juli 2023 der aktuelle Rentenwert in Ost- und Westdeutschland einheitlich 37,60 Euro. Mehr dazu:
Rentenanerhöhung 2023: Die Renten steigen | Bundesregierung
- Digitale Rentenübersicht geht online
Bundesregierung, Mitteilung vom 28.06.2023
Wie steht es um meine finanzielle Absicherung im Alter? Für viele Menschen ist es nicht leicht, angesichts von möglichen Ansprüchen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge bei dieser Frage den Überblick zu behalten. Dabei helfen wird ab 30. Juni ein Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung: Die Digitale Rentenübersicht.
Nur wer gut über seine eigenen Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Rente informiert ist, kann Vorsorge treffen, um den angestrebten Lebensstandard im Alter zu erreichen. Angesichts des komplexen Systems der Altersvorsorge in Deutschland ist das eine große Herausforderung. Vielen fehlt ein transparenter Gesamtüberblick über alle bisher erreichten und erreichbaren Ansprüche aus den drei Säulen der Alterssicherung.
Um dies zu ändern, hatte die Bundesregierung das Gesetz Digitale Rentenübersicht auf den Weg gebracht. „Wir wollen den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern“, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu erklärt. „Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht.“
Alle Bürgerinnen und Bürger können ab 30. Juni eine Übersicht über ihre persönlichen Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung online abrufen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-aktuell/2023/2023-06-28-digitale-rentenuebersicht.html
- Pflege: Mehr Leistungen und stabile Finanzen
Beiträge werden erhöht – Kinder berücksichtigt
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in zwei Schritten reformiert: Zum 1. Januar 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden dann die Geld- und Sachleistungen automatisch dynamisiert – in Anlehnung an die Preisentwicklung. Der Beitragssatz steigt deshalb zum 1. Juli 2023 von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose noch etwas mehr. Hintergrund: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022, der dem Gesetzgeber aufgetragen hat, den Erziehungsaufwand von Eltern und auch die Zahl der Kinder stärker zu berücksichtigen.
Häusliche Pflege stärken – Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten
Der Anspruch auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld wird ausgeweitet. Damit ist die Lohnersatzleistung gemeint, die bezahlt wird, wenn Menschen aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen nicht arbeiten können. Pro Kalenderjahr wird es diese Unterstützung für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person geben.
Weitere Informationen, welche Regelungen der Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege im Einzelnen vorsieht, finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
Zur Autorin:
Claudia Weyh ist als Dipl.- Wirtschaftsjuristin (FH) in der MÖNIG Wirtschaftskanzlei in Münster tätig und unterstützt Unternehmen in der außergerichtlichen Sanierung sowie in der Restrukturierung im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Regelinsolvenzverfahren. Seit dem Jahr 2018 ist sie zudem zertifizierte ESUG- Beraterin (DIAI) und Mitglied im Bundesverband ESUG Restrukturierung, Sanierung und Eigenverwaltung e.V.