Juni 13, 2021
ÄNDERUNG DES GRUNDERWERBSTEUERGESETZES ZUM 01.07.2021

Zum 01.07.2021 tritt eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft, mit der v.a. die Bestimmungen für Anteilskäufe (sog. „share deals“) verschärft werden. Mit dem Gesetz vom 12.05.2021 (BGBl. I, S. 986) sollen Maßnahmen zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen ergriffen werden. U.a. folgende Änderungen sind daher ab dem 01.07.2021 zu beachten:

1. Absenkung der 95 %-Grenze auf 90 %
Nach § 1 Abs. 2a GrEStG liegt bislang kein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang vor, wenn nicht 95 % oder mehr Anteile am Vermögen einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, auf neue Gesellschafter innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übergehen. Durch entsprechende Gestaltung (1. Schritt: Übertragung von höchstens 94,9 % der Anteile; 2. Schritt: weitere Übertragung nach Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren) kann damit aktuell der Anfall von Grunderwerbsteuer vermieden werden.

Zum 01.07.2021 senkt der Gesetzgeber diese Beteiligungsschwelle nunmehr von 95 % auf 90 % ab.

2. Verlängerung der Haltefristen von fünf auf zehn Jahre
Zugleich wird ab dem 01.07.2021 die Haltefrist von fünf Jahren auf zehn Jahre erhöht. Damit beabsichtigt der Gesetzgeber missbräuchliche Steuergestaltungen weiter einzuschränken.

3. Einführung eines neuen Ergänzungstatbestandes in § 1 Abs. 2b GrEStG
Darüber hinaus tritt mit Wirkung zum 01.07.2021 ein neuer Grunderwerbsteuertatbestand in Kraft. Dieser betrifft die Grunderwerbsteuerpflicht für Gesellschafterwechsel bei Grundstücks-Kapitalgesellschaften. Grunderwerbsteuerpflichtig ist danach der Übergang von der Übergang von mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft auf neue Gesellschafter innerhalb von zehn Jahren.

Darüber hinaus findet zukünftig die Ersatzbemessungsgrundlage auch auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen Anwendung. Zudem erfolgt eine Verlängerung der Behaltensfristen bei §§ 5, 6 GrEStG von 5 auf 10 bzw. auf 15 Jahre.

Zur Autorin:
Julia Olbrich ist Rechtsanwältin und Notarin mit Amtssitz in Münster. Sie berät die Beteiligten bei allen notariellen Vorgängen, so auch bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, bei denen selbstverständlich auch stets die steuerlichen Implikationen Berücksichtigung finden müssen.