DIE POSITIVE FORTFÜHRUNGSPROGNOSE – WARUM SIE FÜR ALLE GESCHÄFTSFÜHRER UNVERZICHTBAR IST UND WAS START-UPS BESONDERS BEACHTEN MÜSSEN
August 9, 2026
DIE POSITIVE FORTFÜHRUNGSPROGNOSE – WARUM SIE FÜR ALLE GESCHÄFTSFÜHRER UNVERZICHTBAR IST UND WAS START-UPS BESONDERS BEACHTEN MÜSSEN

„Wir schreiben Verluste – müssen wir jetzt Insolvenzantrag stellen?“

Diese Frage stellen sich viele Geschäftsführer – nicht nur von Start-ups, sondern auch von mittelständischen Unternehmen in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.

Die Antwort lautet häufig: Nein.

Verluste allein begründen noch keine Insolvenzantragspflicht. Gerade junge Unternehmen investieren in den ersten Jahren bewusst in Produktentwicklung, Personal oder Markteintritt und erzielen Gewinne häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dieses Geschäftsmodell ist im Start-up-Bereich typisch und rechtlich grundsätzlich unproblematisch.

Entscheidend ist vielmehr, ob das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortgeführt werden kann. Genau hier setzt die positive Fortführungsprognose an.

Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO und zugleich ein wichtiges Instrument verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Was ist eine positive Fortführungsprognose?
Die positive Fortführungsprognose beantwortet im Kern eine einzige Frage:

Ist es überwiegend wahrscheinlich, dass das Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb fortführen und seine fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann?

Dabei geht es ausdrücklich nicht um unternehmerischen Optimismus oder bloße Hoffnungen. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Fortführung des Unternehmens auf einer objektiv nachvollziehbaren Grundlage beruht.

Hierzu gehören insbesondere:

  • eine belastbare Unternehmens- und Liquiditätsplanung,
  • eine realistische Finanzierungsplanung,
  • gesicherte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit verfügbare Finanzierungsmittel sowie
  • nachvollziehbare Annahmen über die weitere wirtschaftliche Entwicklung.

Die positive Fortführungsprognose ist damit keine Formalität, sondern Ausdruck sorgfältiger Unternehmensführung. Sie sollte regelmäßig überprüft und an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden.

Merke:
Eine positive Fortführungsprognose setzt keine Gewinne voraus. Entscheidend ist vielmehr, dass die Fortführung des Unternehmens auf Grundlage einer realistischen Planung und einer belastbaren Finanzierung überwiegend wahrscheinlich ist.

Warum ist die Fortführungsprognose so wichtig?
Die positive Fortführungsprognose ist ein wesentlicher Baustein der insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO.

Liegt sie vor, erfolgt die Bewertung des Unternehmens grundsätzlich unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Fehlt sie, sind regelmäßig Liquidationswerte zugrunde zu legen. Dies kann maßgeblichen Einfluss auf die Frage haben, ob eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt.

Für Geschäftsführer bedeutet dies vor allem eines: Die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens muss kontinuierlich beobachtet und bewertet werden. Wer Warnsignale zu spät erkennt oder notwendige Prüfungen unterlässt, riskiert im Ernstfall nicht nur eine verspätete Insolvenzantragstellung, sondern auch erhebliche persönliche Haftungsrisiken.

Das OLG Düsseldorf: Wichtige Klarstellung für Start-ups
Mit seinem Urteil vom 16. August 2023 (Az. 12 U 59/22) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die besondere Situation von Start-ups hervorgehoben.

Das Gericht stellt klar, dass junge Wachstumsunternehmen nicht nach denselben wirtschaftlichen Maßstäben beurteilt werden dürfen wie langjährig etablierte Unternehmen. Anlaufverluste, hohe Investitionen und die Finanzierung über mehrere Finanzierungsrunden gehören häufig zum Geschäftsmodell und müssen bei der Beurteilung der positiven Fortführungsprognose berücksichtigt werden.

Damit schafft das Urteil wichtige Rechtssicherheit für Gründer, Geschäftsführer und Investoren.

Gleichzeitig zieht das Gericht aber eine klare Grenze: Die bloße Hoffnung auf den erfolgreichen Abschluss der nächsten Finanzierungsrunde oder den Einstieg weiterer Investoren genügt nicht. Erforderlich sind vielmehr konkrete Tatsachen, die den weiteren Kapitalzufluss überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen. Dazu können beispielsweise bereits weit fortgeschrittene Finanzierungsverhandlungen, verbindliche Finanzierungszusagen oder andere objektiv nachvollziehbare Umstände gehören.

Ein innovatives Geschäftsmodell ersetzt daher keine belastbare Finanzierungsplanung.

Was bedeutet das für Geschäftsführer?
Die positive Fortführungsprognose sollte nicht erst dann erstellt werden, wenn die Liquidität knapp wird.

Sie ist vielmehr Bestandteil einer vorausschauenden Unternehmenssteuerung. Ändern sich wesentliche Rahmenbedingungen – etwa, weil Umsätze hinter den Erwartungen zurückbleiben, Finanzierungsrunden scheitern, Kosten unerwartet steigen oder wichtige Kunden wegfallen –, sollte die bestehende Prognose überprüft und aktualisiert werden.

Je früher Risiken erkannt werden, desto größer sind regelmäßig die Handlungsmöglichkeiten. In vielen Fällen können Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet werden, bevor eine Insolvenzantragspflicht entsteht.

Fazit
Das Urteil des OLG Düsseldorf schafft insbesondere für Start-ups mehr Rechtssicherheit. Es bestätigt, dass junge Wachstumsunternehmen bei der Beurteilung einer positiven Fortführungsprognose nicht nach denselben wirtschaftlichen Maßstäben bewertet werden können wie etablierte Unternehmen.

Gleichzeitig macht die Entscheidung deutlich, dass auch Start-ups ihre Zukunft nicht auf Optimismus allein stützen dürfen. Eine positive Fortführungsprognose setzt stets eine realistische Unternehmensplanung, eine belastbare Finanzierung und eine sorgfältige Dokumentation voraus.

Für Geschäftsführer – unabhängig davon, ob sie ein Start-up oder ein etabliertes Unternehmen führen – ist die positive Fortführungsprognose deshalb weit mehr als eine insolvenzrechtliche Prüfung. Sie ist ein zentrales Instrument, um Krisen frühzeitig zu erkennen, fundierte Entscheidungen zu treffen und persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Ob eine positive Fortführungsprognose vorliegt, ist stets anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.

Zum Autor:
Dr. Carsten M. Wirth ist Partner der MÖNIG Wirtschaftskanzlei. Er ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und u.a. als Sanierungsberater, Insolvenzverwalter, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker und Treuhänder tätig.