
Wer die Entwicklung der Kommunalpolitik in NRW verfolgt, weiß: 2025 ist ein Jahr der Weichenstellungen -nicht nur wegen der Kommunalwahl am 14.09.2025. Mit weitreichenden Reformen im Kommunalrecht (GV. NRW. 2025 S. 618) wird die Grundlage für moderne und handlungsfähige Städte und Gemeinden geschaffen:
- Kommunales Vergaberecht wird neu gedacht
- Stärkere Demokratie vor Ort
- Kommunalwahlrecht reformiert (GV. NRW. 2025 S. 513)
Wesentliche Ziele: Weniger Bürokratie, mehr Freiheit für Kommunen! Vergabeverfahren werden vereinfacht, Spielraum für lokale Regelungen steigt. Nachhaltigkeit und Innovation sollen stärker in die Auftragsvergabe einfließen.
Neuerungen sollen kommunale Gremien besser vor Störungen schützen und die Rechte und das Engagement ehrenamtlicher Kommunalpolitiker:innen stärken. Ein wichtiges Signal für mehr Respekt und Beteiligung!
Nach den Gerichtsentscheidungen des VerfGH NRW vom 20.05.2025 (Az. 101/24 u.a.) kehrt NRW zum bewährten Sitzverteilungsverfahren zurück und erleichtert die Teilnahme von Wählergruppen durch Abschaffung der Rechenschaftsberichtspflicht (GV. NRW. 2025 S. 513). Damit werden gleiche Chancen und transparente Wahlen sichergestellt.
Fazit: NRW positioniert sich für ein modernes Kommunalrecht! Jetzt liegt es an allen, diese Möglichkeiten für eine bürgernahe und innovative Kommunalpolitik zu nutzen! Dazu gilt für den 14.09.2025 als erstes: Wählen gehen!
Zum Autor:
Stefan Glock berät als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht v.a. bei allen Fragen des Kommunalrechts sowie des Bau- und Planungsrechts, insbesondere in Bauleitplanverfahren, Genehmigungsverfahren und bei Infrastrukturprojekten.