KOMMUNALRECHT IN NRW: NEUAUSRICHTUNG FÜR DIE ZUKUNFT!
August 30, 2025
KOMMUNALRECHT IN NRW: NEUAUSRICHTUNG FÜR DIE ZUKUNFT!

Wer die Entwicklung der Kommunalpolitik in NRW verfolgt, weiß: 2025 ist ein Jahr der Weichenstellungen -nicht nur wegen der Kommunalwahl am 14.09.2025. Mit weitreichenden Reformen im Kommunalrecht (GV. NRW. 2025 S. 618) wird die Grundlage für moderne und handlungsfähige Städte und Gemeinden geschaffen:

  • Kommunales Vergaberecht wird neu gedacht
  • Wesentliche Ziele: Weniger Bürokratie, mehr Freiheit für Kommunen! Vergabeverfahren werden vereinfacht, Spielraum für lokale Regelungen steigt. Nachhaltigkeit und Innovation sollen stärker in die Auftragsvergabe einfließen.

  • Stärkere Demokratie vor Ort
  • Neuerungen sollen kommunale Gremien besser vor Störungen schützen und die Rechte und das Engagement ehrenamtlicher Kommunalpolitiker:innen stärken. Ein wichtiges Signal für mehr Respekt und Beteiligung!

  • Kommunalwahlrecht reformiert (GV. NRW. 2025 S. 513)
  • Nach den Gerichtsentscheidungen des VerfGH NRW vom 20.05.2025 (Az. 101/24 u.a.) kehrt NRW zum bewährten Sitzverteilungsverfahren zurück und erleichtert die Teilnahme von Wählergruppen durch Abschaffung der Rechenschaftsberichtspflicht (GV. NRW. 2025 S. 513). Damit werden gleiche Chancen und transparente Wahlen sichergestellt.

    Fazit: NRW positioniert sich für ein modernes Kommunalrecht! Jetzt liegt es an allen, diese Möglichkeiten für eine bürgernahe und innovative Kommunalpolitik zu nutzen! Dazu gilt für den 14.09.2025 als erstes: Wählen gehen!

    Zum Autor:
    Stefan Glock berät als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht v.a. bei allen Fragen des Kommunalrechts sowie des Bau- und Planungsrechts, insbesondere in Bauleitplanverfahren, Genehmigungsverfahren und bei Infrastrukturprojekten.