Unternehmen in Deutschland verdienen oftmals an dem, was in anderen Teilen der Welt erarbeitet wird. Darum tragen sie auch Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette. Das Bundeskabinett hat daher einen Gesetzesentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten auf den Weg gebracht.
Die Verantwortung der deutschen Unternehmen soll sich entsprechend des neuen Gesetzes auf die gesamte internationale Lieferkette erstrecken. Die Pflichten müssen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene substantiierte Kenntnis erhält. Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.
Unsere Handlungsempfehlungen:
Unternehmen mit internationalen Beschaffungswesen sollten frühzeitig beginnen, menschenrechtliche Risiken zu analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und Beschwerdemöglichkeiten einzurichten. Auch der Schutz der Betroffenen vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und durch langlebige organische Schadstoffe sollte noch mehr in den Fokus gestellt werden.
Zum Autor:
Simon Slobbe ist als Rechtsanwalt und Betriebswirt (VWA) in der MÖNIG Wirtschaftskanzlei in Münster tätig und unterstützt Firmen, Selbstständige und Privatpersonen in sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts sowie Insolvenzrechts.