Wir alle befinden uns noch immer in einer herausfordernden Zeit. Ein Großteil
der Wirtschaft war infolge der Pandemie genötigt, bestehende Reserven einzusetzen und sich zusätzlich zu verschulden, z.B. über KFW-Mittel. Für viele stellen sich nun drängende Fragen:

  • Bin ich nach dem Ende des Lockdowns kapitaldienstfähig?
  • Existieren (gesetzlich geregelte) Möglichkeiten der Entschuldung?

Das Kompetenznetzwerk Zukunftssicherung bietet eine weitere Online-Veranstaltung an, um die Fragen der Entschuldungsmöglichkeiten zu beantworten. Die Veranstaltung soll Ihnen die aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen skizzieren und eine Antwort darauf geben, ob und wann Sie Schritte zur Entschuldung einleiten.

Als Referenten werden Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Alpmann Fröhlich und Herr Rechtsanwalt Andre Kremer, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, MÖNIG Wirtschaftskanzlei, im Rahmen eines etwa einstündigen Vortrags die aktuellen Themen darstellen und danach für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.