Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 18.11.2020 (Az.: IV ZR 217/19) eine in den letzten Jahren umstrittene Rechtsfrage geklärt und damit den Schutz von versicherten Geschäftsführern gestärkt.

Die Haftung von Geschäftsführern für Zahlungen nach Insolvenzreife des von ihnen geführten Unternehmens kann in kürzester Zeit existenzbedrohend sein. Zum Schutz vor einer solchen Haftung haben Geschäftsführer oftmals eine D&O-Versicherung abgeschlossen. In jüngerer Vergangenheit hatten jedoch verschiedene Oberlandesgerichte entschieden, dass eine D&O-Versicherung gerade solche Haftungsansprüche nicht abdecken soll. Diese Entscheidungen haben teilweise für große Unsicherheit bei den Versicherten geführt und den Nutzen einer D&O-Versicherung in Frage gestellt. Der BGH nun mit der genannten Entscheidung zugunsten der Geschäftsführer klarstellend einen Haftungsschutz bejaht.

Es empfiehlt sich daher über den Abschluss einer solchen Versicherung nachzudenken. Zudem sollte in jedem Einzelfall die konkrete Police auf etwaige Haftungslücken überprüft werden.

Zum Autor:
Dr. Carsten Wirth ist Partner der MÖNIG Wirtschaftskanzlei und berät Unternehmer u.a. im Gesellschaftsrecht, in Haftungsfragen und in wirtschaftlichen Krisensituationen.