UNTERNEHMENSGEGENSTAND: „HANDEL MIT WAREN ALLER ART“ PROBLEMATISCH
Februar 28, 2025
UNTERNEHMENSGEGENSTAND: „HANDEL MIT WAREN ALLER ART“ PROBLEMATISCH
Die Formulierung des Unternehmensgegenstandes „Handel mit Waren aller Art“ oder „Vermittlung von Geschäften aller Art“ ist im Regelfall nicht eintragungsfähig im Handelsregister. So ist eine genauere Beschreibung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft durch Schwerpunktangaben zumeist möglich. Dies entschied nun das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 03.09.2024 (Az. 3 Wx 133/24).
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