EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG EINER eGBR – NACH INKRAFTTRETEN DES MOPEG NOCH ZULÄSSIG?
Mai 3, 2025
EIGENBEDARFSKÜNDIGUNG EINER eGBR – NACH INKRAFTTRETEN DES MOPEG NOCH ZULÄSSIG?
Ein Vermieter kann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er „die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt“. Bis zum Inkrafttreten des MoPeG entsprach es ständiger Rechtsprechung des BGH, dass eine GbR als Vermieterin Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen geltend machen kann. Ob der BGH an dieser Rechtsprechung nach Inkrafttreten des MoPeG festhalten wird, wird derzeit diskutiert.
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