
November 27, 2022
TEMPORÄRE ÄNDERUNG DER REGELUNGEN ZUR INSOLVENZRECHTLICHEN ÜBERSCHULDUNG
Ähnlich wie schon im Rahmen der Corona-Krise hat der Gesetzgeber auf die Folgen der Ukraine-Krise reagiert und Änderungen in der Insolvenzordnung vorgenommen. Dies betrifft vor allem die insolvenzrechtliche Überschuldung gemäß § 19 InsO und die Frist zur Stellung eines Insolvenzantrages bei Vorliegen der Überschuldung gemäß § 15a InsO.