TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG NUR MIT EINDEUTIGER ERKLÄRUNG
November 17, 2024
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG NUR MIT EINDEUTIGER ERKLÄRUNG
Ist die vom Erblasser im Testament als "Nachlassverwalter" benannte Person – aus welchen Gründen auch immer – weggefallen, so ist nicht ohne Weiteres vom Nachlassgericht ein anderer Testamentsvollstrecker zu bestellen. Dies entschied das OLG Hamm in einem Beschluss vom 13.02.2024. Wichtig ist daher, dass die Anordnungen zu einer Testamentsvollstreckung so genau und verständlich wie möglich formuliert werden.
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