Dezember 26, 2024
INKRAFTTRETEN DES SELBSTBESTIMMUNGSGESETZES ZUM 01.11.2024
Zum 1. November 2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag in Kraft getreten. Personen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, steht danach auch ein Anspruch auf Änderung ihrer Ausweispapiere, Zeugnisse und weiteren Urkunden zu. Dies gilt jedoch nicht für notarielle Urkunden; diese sind von einer Änderung ausdrücklich ausgenommen.